Anforderung für die Holzaushaltung

Fichten-Fixlängen                                

  • Längen: 5,10 m,  auch 4,1 m möglich
  • Mindestzopf: 15 cm Durchmesser mit Rinde am schwächeren Ende
  • Stock: max. 65 cm Durchmesser am stärkeren Ende
  • Qualität: frisch, gesund, gerade
  • D-Holz: 4,10 m

Fichten-Langholz (Bauholz)

  • Längen: 16-20 m, + 50 cm Übermaß
  • Mindestzopf: 19 cm Durchmesser mit Rinde am schwächeren Ende
  • Stock: max. 80 cm Durchmesser am stärkeren Ende
  • Qualität: gerade, nicht starkastig, keine Fäule

Fichten-Papierholz

  • Längen: 2,0 m oder 3,0 m; nur eine Länge pro Hieb
  • Mindestzopf: 8 cm Durchmesser mit Rinde am schwächeren Ende
  • Stock: max. 30 cm Durchmesser am stärkeren Ende
  • Qualität: gesund, frisch, keine faulen Stücke

Sollten für weitere Abnehmer andere Aushaltungen benötigt werden, informieren wir Sie nach Ihrer Holzanmeldung. Bitte beachten Sie, dass Hölzer, welche länger als 5,25 m sind, ins D-Holz sortiert werden. Beim Kurzholz werden nur sehr geringe Krümmungen toleriert. Holz über 1,5 cm Krümmung je Meter wird aussortiert und mit dem Industrieholzpreis bezahlt.

Bei der Vermarktung und Bereitstellung ist zu beachten:

  • Bitte beachten Sie, dass Ihr Holzlagerplatz jederzeit LKW-befahrbar sein muss. Bei Stichstraßen ist auf Wendemöglichkeiten zu achten!
  • Mengen unter zehn Fest- oder Raummetern müssen auf Sammellagerplätzen zusammengefahren werden, da Kleinstmengen einzeln nicht mehr übernommen werden.
  • Kleinmengen bis 10 fm vermessen und Holzlisten dazu erstellen.

Bitte geben Sie bei Nachmeldungen zu bereits übernommenen Holzgantern die angeschriebene Nummer mit an und melden Sie die dazugelegte Stückzahl an die Geschäftsstelle.

pefc

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